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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der League-M

Europe GmbH (nachfolgend League-M genannt) im Zusammenhang mit der Vermarktung von Online-

Medien. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Vertragspartners

werden nicht Vertragsbestandteil.

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1. Begriffsbestimmungen/ Vertragsgegenstand

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Sinne der Verträge, die auf der Basis

dieser Bedingungen abgeschlossen werden, gelten als „Werbeauftrag“ alle Vereinbarungen über die

Platzierung eines oder mehrerer „Werbemittel“ im Internet, aus einem Text, einem oder mehreren

Bildern, auch in Kombination mit Text, mit Tonfolgen oder Bewegtbildern (Video/Banner), mit einer

sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten/Seiten im Bereich des

Auftraggebers herstellt (Link), bestehende, an ein breites Publikum gerichtete Informationen.

Die League-M übernimmt die Beratung und Vermarktung bezüglich Werbung auf den jeweiligen

Internetseiten ihrer Vermarktungspartner. Ein Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Auftrag eines

Werbekunden an die League-M zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen, sowie jegliche

Kombinationen daraus. Ein "Werbekunde" ist diejenige Person oder das Unternehmen, für die die

League-M Werbemittel platzieren soll. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst (der

eigene Waren oder Dienstleistungen bewirbt) oder eine Agentur sein, die im Auftrag eines Dritten für

dessen Waren und Dienstleistungen wirbt.

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2. Vertragsschluss

Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch die

Auftragsbestätigung (schriftlich, per E-Mail oder per Telefax) zustande. Mündliche oder fernmündliche

Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer Vereinbarung gedeutet werden.

Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher

Vereinbarungen mit der Agentur zustande. Soll ein Werbetreibender Werbekunde werden, muss er

von der Agentur namentlich benannt werden. Die League-M ist berechtigt, von den Agenturen einen

Mandatsnachweis zu verlangen.

Die AGB der League-M für Werbeaufträge können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur

für den jeweiligen Werbeauftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbeauftrags geltenden

Fassung. Der Werbekunde hat League-M jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner, Anschrift

oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5

Werktagen per Brief, Fax oder per E-Mail anzuzeigen.

Der Werbekunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag gegenüber der League-M

(d.h. die gebuchten Werbeflächen) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, sofern nicht

die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der League-M vorliegt.

Die League-M ist berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag abzutreten.

Für den Werbeauftrag sowie für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der League-

M und dem Werbekunden gelten neben der Auftragsbestätigung ausschließlich die vorliegenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von League-M, die einen wesentlichen

Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des

Werbekunden ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen,

ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn League-M solche anderen

Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter

Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

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3. Abwicklungsfrist

Wenn dem Auftraggeber einzelvertraglich das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt ist,

muss der Abruf innerhalb eines Jahres ab Vertragsschluss erfolgen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht

abgerufene Werbeleistungen verfallen unter fortbestehender Vergütungspflicht des Auftraggebers.

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4. Werbeschaltung

Die League-M wird das vom Werbekunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material

der Werbefläche für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich

vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) auf der vertraglich festgelegten Werbefläche des

jeweiligen Werbeflächenbetreibers platzieren.

Die League-M wird den Werbekunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten

AdImpressions und/oder AdClicks in einem durch League-M vorgegebenen Format berichten.

Maßgeblich sind die von der League-M über die Ad-Server der jeweiligen Werbeflächenbetreiber, auf

deren Werbefläche die Werbemittel ausgespielt werden, ermittelten Daten. Sollten andere

Messmethoden gewünscht werden, ist dies vor Anzeigenschaltung zu vereinbaren. Die daraufhin von

League-M gelieferten Messergebnisse der jeweiligen Werbeflächenbetreiber, auf deren Werbefläche

die Werbemittel ausgespielt werden, sind maßgeblich. Die entstehenden Kosten der Messung werden

in diesem Fall dem Werbekunden weiterbelastet. Eine unangemeldete Messung des Werbekunden ist

unzulässig.

Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten

Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung

oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen.

Der Werbekunde hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine

Platzierung der Werbefläche an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf

Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Eine Umplatzierung der

Werbefläche innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein

wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Werbefläche ausgeübt wird. Die buchbaren

Werbeformen und Platzierungen beinhalten keine Garantie auf eine Darstellung im unmittelbar

sichtbaren Bereich (first screen). Die in der Preisliste genannten Preise beziehen sich auf

Auslieferungen sowohl im sichtbaren als auch im nicht sichtbaren Bereich. Abweichende

Vereinbarungen sind möglich. Sofern League-M eine Darstellung im sichtbaren Bereich garantiert, ist

der Kunde zur Zahlung eines Aufschlags verpflichtet.

Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit

zumutbarem Aufwand möglich ist.

Soweit die Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, ist League-M berechtigt, aber

nicht verpflichtet, sie als solche kenntlich zu machen oder zu verlangen, dass der Werbekunde eine

entsprechende Kennzeichnung vornimmt. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit, die Werbemittel

mit dem Wort "Anzeige" zu kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen,

um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

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5. Ablehnung

Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, kann die League-M ablehnen

oder sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom

deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung

aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder

verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte

Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der

Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen, gewaltverherrlichenden oder

volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür

darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische Inhalte

zum Gegenstand haben. Ändert der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel eigenmächtig

nachträglich, auch soweit Daten betroffen sind, auf die durch einen Link verwiesen wird, und erfüllt die

Änderung die Voraussetzungen des Absatzes 1 dieser Bestimmung, kann die League-M das

betreffende Werbemittel, bzw. den Auftrag sperren und die Veröffentlichung beenden.

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6. Schutzrechte

Der Auftraggeber ist Inhaber aller Rechte an den Werbedaten und stellt die League-M von allen

Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen gesetzlichen

Bestimmungen im Zusammenhang mit den Werbedaten entstehen können. Der Auftraggeber

übertr.gt der League-M und dem jeweiligen Werbeflächenbetreiber, auf dessen Werbefläche die

Werbemittel ausgespielt werden, alle für die Veröffentlichung der Werbung im Internet erforderlichen

Rechte örtlich unbegrenzt, zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages

notwendigen Umfang.

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7. Preise

Der Preis für einzelne Werbeaufträge richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

veröffentlichten, gültigen Preisliste der League-M. Sofern die League-M unabhängig von der jeweils

aktuell gültigen Preisliste ein Angebot mit Sonderpreisen erstellt, gelten gegebenenfalls ergänzend,

abweichende Sonderkonditionen, die im Zusammenhang mit dem Sonderpreis gesondert vereinbart

werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die

Vermarktung von Werbeflächen auch für die Sondervereinbarung fort. Wird ein Auftrag aus Gründen

nicht erfüllt, die die League-M oder der jeweilige Werbeflächenbetreiber, auf dessen Werbefläche die

Werbemittel ausgespielt werden, nicht zu vertreten haben, bzw. aufgrund einer berechtigten fristlosen

Kündigung durch die League-M nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen

dem tatsächlich gewährten Nachlass und dem der tatsächlichen Menge an gebuchten Leistungen

entsprechenden Nachlass an den Anbieter zurückzuerstatten. Ist vertraglich mit dem Kunden eine

Vergütung auf Basis von AdImpressions oder Clicks vereinbart, so ist für die Höhe des

Vergütungsanspruchs die Ermittlung der Ad Impressions oder Clicks durch den AdServer der League-

M bzw. des jeweiligen Werbeflächenbetreiber, auf dessen Werbefläche die Werbemittel ausgespielt

werden, maßgeblich.

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8. Gewährleistung

Fehler in Hard- und Softwarekomponenten, die von der League-M bzw. vom jeweiligen

Werbeflächenbetreiber nicht zu vertreten sind, stellt keine fehlerhafte oder Schlechtleistung dar. Bei

einem Ausfall des AdServer über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden (fortlaufend) im Rahmen

einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitpunkt

des Ausfalls, falls die gebuchte Zeit nicht nachgeholt werden kann. Bei sonstigen Störungen, die die

Durchführung eines Auftrages verhindern und nicht von der League-M bzw. des jeweiligen

Werbeflächenbetreibers vertreten sind, wird der Werbeauftrag, soweit möglich und dem Auftraggeber

zumutbar, nachgeholt, ohne dass die vertraglich vereinbarte Vergütung wegen der zeitverzögerten

Ausführung des Auftrages gemindert wird.

Die League-M bzw. der Werbeflächenbetreiber, auf dessen Werbefläche die Werbemittel ausgespielt

werden, stellt für die Schaltung von Werbeflächen eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im

Rahmen dieses technischen Standards ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der

Werbefläche wird nicht garantiert.

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9. Haftung

Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der League-M

oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet die League-M nur dann, wenn sie gegen

wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet hat

oder wenn ein Schadensersatzanspruch wegen Verzuges der League-M mit einer vertraglich

geschuldeten Leistung besteht. Ersatzansprüche für Sach- und Vermögensschäden, die nicht

Verzugsschaden sind, bestehen gegen die League-M nur dann, wenn sie die vertraglich geschuldete

Leistung nicht mehr erbringen muss (Schadensersatz statt der Leistung). Diese

Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung der League-

M geht nicht über den vertragstypischen Schaden hinaus.

Die League-M haftet nicht für die Inhalte der von ihr vermarkteten Seiten Dritter. Verantwortlicher ist

der jeweilige Werbeflächenbetreiber.

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10. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der League-M sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug,

soweit er nicht als Nachlass bereits in der Rechnung ausgewiesen ist, zu bezahlen. Bei

Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet.

Für jede Rückbuchung einer Überweisung oder Stornierung einer Lastschrift erhebt der Anbieter

zusätzlich zu etwaigen Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro. Dem Auftraggeber

bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Die League-M kann bei Zahlungsverzug die

weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche

Schaltung Vorauszahlungen verlangen.

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11. Kündigung, Stornomöglichkeit

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bis zu 5 Tagen

(bei Aufträgen inkl. Content Integrationen bis zu 3 Wochen, sofern mit der Erstellung noch nicht begonnen

wurde) vor Buchungsbeginn können Werbeaufträge kostenfrei vom Auftraggeber gekündigt werden.

Eingehende Stornierungen innerhalb von 5 Werktagen bzw. 3 Wochen vor Schaltungsbeginn werden

grundsätzlich pauschal mit einer Aufwandsentschädigung von 50% des stornierten Auftragsvolumens

berechnet. Bei Content Integrationen, die innerhalb von 10 Werktagen vor Schaltungsbeginn storniert

werden oder mit deren Erstellung bereits begonnen wurde, und bei Stornierungen von Werbemitteln

nach Beginn der Platzierung, beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung 100% des stornierten Brutto-

Media-Auftragsvolumens. Dem Werbekunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder

kein geringerer Aufwand entstanden ist. Der League-M bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein

höherer Schaden entstanden ist. Bei Teilstornierungen ist die vorstehende Regelung entsprechend

anzuwenden. Die bis zum Vertragsende von der League-M, bzw. von dem jeweiligen

Werbeflächenbetreiber der gebuchten Werbefläche, erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

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12. Informationspflicht des Anbieters

Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, stellt die League-M die Zahl der Zugriffe auf das

Werbemittel innerhalb von drei Werktagen nach Beendigung des Werbeauftrags/Ende der Schaltung

für den Auftraggeber zum Abruf bereit.

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13. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen

abgewickelt.

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14. Sonstiges

Die League-M ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus den Werbeaufträgen an

andere Unternehmen zu übertragen.

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die

Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen davon unberührt.

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15. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der League-M Europe GmbH, im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten

ist der Geschäftssitz der League-M Europe GmbH auch Gerichtsstand. Für die Durchführung

sämtlicher abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes

(United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 - CISG).

Stand Januar 2021

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